Die Gutscheinkarten für den Landesfamilienpass können im Rathaus Hüffenhardt abgeholt oder bei Frau Wagner unter Kathrin.Wagner@Hueffenhardt.de angefordert werden.
Was ist der Landesfamilienpass?
Mit dem Landesfamilienpass und der dazugehörigen jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien derzeit bis zu 119 Mal kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt zahlreiche staatliche Attraktionen wie Schlösser, Gärten oder Museen und bis zu 69 Mal private Attraktionen in ganz Baden-Württemberg besuchen. Der Landesfamilienpass ist eine freiwillige und einkommensunabhängig Leistung des Landes, die es seit dem Jahr 1979 gibt.
Wer kann den Landesfamilienpass beantragen?
Einen Landesfamilienpass können Sie beantragen, wenn Sie
mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein) mit Erstwohnsitz gemeldet sind, oder
alleinerziehend sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind mit Erstwohnsitz gemeldet sind, oder
mit mindestens einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung mit Erstwohnsitz gemeldet sind, oder
Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Grundsicherungsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind mit Erstwohnsitz gemeldet sind, oder
Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind mit Erstwohnsitz gemeldet sind.
Wer kann zusammen mit den Kindern den Landesfamilienpass nutzen?
Neben den Kindern und der antragstellenden Person können bis zu vier weitere Erwachsene in den Familienpass eingetragen werden, wie zum Beispiel ein getrennt lebender leiblicher Elternteil der Kinder, Oma und/oder Opa oder ein Familienbegleiter. Von den eingetragenen Personen können dann bei Ausflügen bis zu zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen. Die grundsätzlichen Voraussetzungen für den Erhalt des Familienpasses bleiben gleich. Eine Inanspruchnahme ohne Kind(er) ist nicht möglich.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu den Gutscheinen und dem Landesfamilienpass erhalten Sie im Rathaus unter Tel. 06268/920516 oder finden Sie auf der Homepage des Ministeriums unter https://sm.baden-wuerttemberg.de/landesfamilienpass.